Wenn Ihnen Suchtgifthandel vorgeworfen wird, sollten Sie keine Aussage gegenüber der Polizei machen. Sie haben das Recht zu schweigen, bis Ihr Strafverteidiger Akteneinsicht hat. Fehler bei der Berechnung der Grenzmenge oder beim Nachweis des Vorsatzes können das gesamte Verfahren beeinflussen, selbst kleine Abweichungen im Reinheitsgehalt können Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. Kontaktieren Sie immer sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt, bevor Sie Angaben machen.