Eine Körperverletzung liegt vor, wenn jemand die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit einer anderen Person erheblich beeinträchtigt. Dazu zählen unter anderem blaue Flecken, Schwellungen, Knochenbrüche oder eine Vergiftung. Nicht als Körperverletzung gelten hingegen nur geringfügige Beeinträchtigungen wie kleine Hautabschürfungen oder das Abschneiden von Haaren. Maßgeblich ist immer die Erheblichkeit der Verletzung.


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