Unter Widerstand gegen die Staatsgewalt versteht man das Hindern einer Behörde oder eines Beamten an einer Amtshandlung oder das Nötigen zu einer Amtshandlung durch Gewalt, Drohung mit Gewalt oder gefährliche Drohung. Beamte sind z. B. Polizisten, Richter, Staatsanwälte oder Organe der öffentlichen Aufsicht. Typische Beispiele: sich losreißen beim Festhalten, umsichschlagen gegen Polizisten, oder mit dem Auto anfahren. Das Delikt kann etwa bei Demonstrationen oder Polizeikontrollen relevant werden.