Nein. Auch geringe Mengen Drogen zum Eigengebrauch sind grundsätzlich strafbar. Es besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird.
Nein. Auch geringe Mengen Drogen zum Eigengebrauch sind grundsätzlich strafbar. Es besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird.
Rechtsanwalt Mag Sascha Flatz 378 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Leave A Comment