Die Tilgungsfristen liegen – je nach Schwere der Strafe – zwischen 3 und 15 Jahren. Jugendstrafen können bereits nach 3 oder 5 Jahren gelöscht werden, Freiheitsstrafen von über 3 Jahren erst nach 15 Jahren. Manche Delikte, etwa schwere Sexualstraftaten oder lebenslange Freiheitsstrafen, bleiben jedoch dauerhaft eingetragen.