Wird ein ärztlicher Behandlungsfehler nachgewiesen, können Patienten Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Dazu gehören:

  • Schmerzensgeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen,
  • Ersatz von Heil- und Pflegekosten,
  • Verdienstentgang, wenn die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist,
  • Verunstaltungsentschädigung bei bleibenden Schäden,
  • sowie Trauerschmerzensgeld für Angehörige im Todesfall.

Auch bei einem Aufklärungsfehler – also fehlender oder unvollständiger Patientenaufklärung – haftet der Arzt, selbst wenn die Behandlung fachgerecht durchgeführt wurde.