Im Jugendstrafrecht stehen Erziehung und Wiedereingliederung im Vordergrund, nicht Bestrafung. Die Strafen sind daher deutlich milder als im Erwachsenenstrafrecht:

  • Freiheitsstrafen werden auf die Hälfte reduziert,
  • keine Mindeststrafen,
  • und eine Höchststrafe von 15 Jahren ist zulässig.
    Ziel ist es, dem Jugendlichen die Folgen seines Handelns bewusst zu machen und eine zweite Chance zu ermöglichen.