- Mord: Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe.
- Totschlag: Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren.
- Körperverletzung mit Todesfolge: Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren, in schweren Fällen bis zu 15 Jahren.
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