Von räuberischem Diebstahl (§ 131 StGB) spricht man, wenn ein ertappter Täter Gewalt anwendet oder droht, um die Beute zu behalten. Dieses Delikt wird deutlich strenger bestraft: Die Strafandrohung reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Führt die Gewalt zu einer schweren Körperverletzung oder gar zum Tod des Opfers, drohen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.