Von räuberischem Diebstahl (§ 131 StGB) spricht man, wenn ein ertappter Täter Gewalt anwendet oder droht, um die Beute zu behalten. Dieses Delikt wird deutlich strenger bestraft: Die Strafandrohung reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Führt die Gewalt zu einer schweren Körperverletzung oder gar zum Tod des Opfers, drohen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.


Leave A Comment