Ehrenbeleidigungen auf Plattformen wie Facebook udg kann weit über eine bloße Entschuldigung hinausgehen. Zivilrechtlich haben Betroffene nach dem ABGB und dem MedienG Ansprüche auf Unterlassung, Löschung sowie auf Widerruf bei unwahren Tatsachen. Zudem können Entschädigungszahlungen und erhebliche Kosten für Rechtsanwalt und Gericht anfallen. Besonders im Medienrecht können Entschädigungssummen für Privatpersonen oft zwischen € 500,00 und € 1.000,00 liegen, während der gesetzliche Rahmen bis zu € 40.000,00 reicht.


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