Eine schwere Nötigung (§ 106 StGB) liegt vor, wenn besonders drastische Drohungen eingesetzt werden, etwa Drohungen mit Tod, VerstümmelungEntführung oder Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz. Hier drohen deutlich höhere Strafen: sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre.