Ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug kann trotz Gewährleistungsausschluss angefochten werden, wenn

  • der Verkäufer Mängel kannte und vorsätzlich verschwieg,
  • das Fahrzeug schon bei Übergabe nicht verkehrs- und betriebssicher war,
  • der Wagen weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert war (laesio enormis),
  • der Kilometerstand manipuliert wurde.
    In diesen Fällen ist eine Anfechtung innerhalb von drei Jahren möglich, und Sie können die Rückabwicklung verlangen.