Ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug kann trotz Gewährleistungsausschluss angefochten werden, wenn
- der Verkäufer Mängel kannte und vorsätzlich verschwieg,
- das Fahrzeug schon bei Übergabe nicht verkehrs- und betriebssicher war,
- der Wagen weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert war (laesio enormis),
- der Kilometerstand manipuliert wurde.
In diesen Fällen ist eine Anfechtung innerhalb von drei Jahren möglich, und Sie können die Rückabwicklung verlangen.


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