Die Strafen bei Sozialbetrug können sehr hoch ausfallen:

  • Verwaltungsstrafen: Geldstrafen von € 730,00 bis € 5.000,00, im Wiederholungsfall noch höher.
  • Gerichtliche Strafen: Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, z. B. für das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (§ 153c StGB) oder organisierte Schwarzarbeit (§ 153e StGB).
  • Lohn- und Sozialdumping: Geldstrafen bis zu € 400.000,00 bei Unterentlohnung.