Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Ausmaß der Überschreitung. Je nach Schwere drohen bis zu € 5.000, im Fall der Uneinbringlichkeit auch Ersatzfreiheitsstrafen. Bei großen Überschreitungen (über 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts) kommt es zusätzlich zu einem Führerscheinentzug von mindestens einem Monat. Bei IG-L-Beschränkungen fallen die Strafen deutlich höher aus.