Wenn Sie wegen einer gefährlichen Drohung angezeigt oder angeklagt wurden, sollten Sie sofort einen Strafverteidiger kontaktieren und keine Aussage ohne anwaltliche Beratung machen.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann prüfen,
- ob überhaupt eine strafbare Drohung vorliegt,
- ob die Äußerung im Affekt, Scherz oder aus emotionaler Situation heraus erfolgte,
- und ob milieubedingte Sprache oder fehlende Absicht gegen den Tatbestand sprechen.
Ein frühzeitiges anwaltliches Einschreiten kann oft zur Einstellung des Verfahrens oder zu einer deutlichen Strafmilderung führen.


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