Verleumdung ist in § 297 StGB geregelt. Strafbar macht sich, wer eine andere Person wissentlich falsch einer Straftat oder Pflichtverletzung bezichtigt und sie dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt. Entscheidend ist, dass die Beschuldigung falsch ist und der Täter dies weiß oder zumindest billigend in Kauf nimmt.