Ein schwerer Betrug (§ 147 StGB) liegt z. B. vor, wenn gefälschte Dokumente verwendet oder ein Schaden von über € 5.000,– verursacht wird. Bei einem Schaden über € 300.000,– drohen bis zu 10 Jahre Haft. Ein Betrug ist gewerbsmäßig, wenn er wiederholt mit Gewinnabsicht begangen wird – schon ab € 400 monatlich.


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