Ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger sollten Sie keine Aussage machen. Sie habendas Recht zu schweigen. Unüberlegte Aussagen können später im Verfahren gegen Sie verwendetwerden.
Ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger sollten Sie keine Aussage machen. Sie habendas Recht zu schweigen. Unüberlegte Aussagen können später im Verfahren gegen Sie verwendetwerden.
Rechtsanwalt Mag Sascha Flatz 404 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Leave A Comment