Ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger sollten Sie keine Aussage machen. Sie haben das Recht zu schweigen. Eine unvorbereitete Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
Ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger sollten Sie keine Aussage machen. Sie haben das Recht zu schweigen. Eine unvorbereitete Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
Rechtsanwalt Mag Sascha Flatz 404 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Leave A Comment