Private Sicherheitsdienste haben keine polizeilichen Sonderbefugnisse. Ausnahmen gelten nur für Sicherheitsmitarbeiter der Wiener Linien und der ÖBB, die als Eisenbahnaufsichtsorgane agieren (§ 30 Eisenbahngesetz). Diese dürfen Personen festnehmen, wenn diese die Sicherheit gefährden, Fluchtwege blockieren oder Notstopp-Einrichtungen missbrauchen. Festgenommene Personen müssen jedoch sofort der Polizei übergeben werden.


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