Wenn Ihnen Alkohol am Steuer vorgeworfen wird, sollten Sie keine übereilten Aussagen machen. Es gibt zwei Verfahren: ein Verwaltungsstrafverfahren und ein Führerscheinentzugsverfahren. Innerhalb kurzer Fristen können Einwendungen oder Beschwerden erhoben werden, um Strafen zu reduzieren oder den Entzug zu verkürzen. Ein Rechtsanwalt kann Milderungsgründe vorbringen, Verfahrensfehler aufdecken und beim Alternativen Bewährungssystem (ABS) unterstützen, das eine frühere Rückgabe des Führerscheins ermöglicht.