Wenn Sie wegen einer gefährlichen Drohung angezeigt oder angeklagt wurden, sollten Sie sofort einen Strafverteidiger kontaktieren und keine Aussage ohne anwaltliche Beratung machen.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann prüfen,

  • ob überhaupt eine strafbare Drohung vorliegt,
  • ob die Äußerung im Affekt, Scherz oder aus emotionaler Situation heraus erfolgte,
  • und ob milieubedingte Sprache oder fehlende Absicht gegen den Tatbestand sprechen.

Ein frühzeitiges anwaltliches Einschreiten kann oft zur Einstellung des Verfahrens oder zu einer deutlichen Strafmilderung führen.