Erhält ein Jugendlicher eine Ladung zur Einvernahme, sollte sofort ein Strafverteidiger eingeschaltet werden. Der Jugendliche hat das Recht zu schweigen und einen Verteidiger ab der ersten Einvernahme beizuziehen. Unüberlegte Aussagen können schwerwiegende Folgen haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht kann frühzeitig auf eine Diversion, Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch hinwirken.