Schlepperei begeht, wer einem Fremden wissentlich hilftillegal in oder durch Österreich einzureisen (§ 114 FPG). Schon das Fördern der Einreise ist strafbar, etwa durch Transport, Bereitstellung falscher Dokumente oder Unterkunft. Erfolgt dies gegen Entgelt oder Vorteil, handelt es sich um gerichtlich strafbare Schlepperei.