Betrügerische Krida ist ein strafbares Insolvenzdelikt nach § 156 StGB. Sie liegt vor, wenn ein Schuldner seine Gläubiger vorsätzlich schädigt, indem er Vermögen verheimlicht, beiseiteschafft oder falsche Schulden vortäuscht, um die Insolvenzmasse zu verringern. Typische Beispiele sind versteckte Auslandskonten, fingierte Forderungen oder das rasche Übertragen von Vermögen auf Angehörige, kurz vor der Insolvenz. Die Strafe reicht von 6 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, bei einem Schaden über 300.000 Euro sogar bis zu 10 Jahre Haft.


Leave A Comment