Wenn Sie einen gerichtlichen Unterlassungsauftrag wegen einer Ehrenbeleidigung erhalten, sollten Sie den betroffenen Kommentar oder das „Like“ sofort löschen. Da Unterlassungsaufträge nach § 549 ZPO vom Gericht oft ungeprüft erlassen werden, ist eine anwaltliche Prüfung entscheidend: Ist die Äußerung im Kontext wirklich strafbar? War es eine Wertentscheidung? Wenn der Vorwurf berechtigt ist, kann es oft kostengünstiger sein, keine Einwendung zu erheben und den Auftrag rechtskräftig werden zu lassen, um teure Folgeprozesse und überhöhte außergerichtliche Abschlagszahlungen zu vermeiden.