Ja, nach aktueller Rechtsprechung des OLG Wien kann das „Liken“ eines ehrenbeleidigenden Beitrags, strafbar sein. Zivilrechtlich ist die Lage jedoch differenzierter: Während oft Unterlassungsaufträge gemäß § 549 ZPO gegen „Liker“ versendet werden, steht ein Anspruch auf finanziellen Schadenersatz oder Entschädigung nach dem Mediengesetz bei einem reinen Like unserer Ansicht nach nicht zu .