Die Strafen bei Verleumdung hängen von der Schwere der fälschlich angelasteten Tat ab:
- Wird eine Straftat vorgeworfen, die mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.
- Wird eine Straftat vorgeworfen, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.


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