Für eine einfache Erpressung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Handelt es sich um eine schwere Erpressung (§ 145 StGB), z. B. durch Drohung mit besonders gravierenden Konsequenzen, liegt der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren. Auch gewerbsmäßige Erpressung fällt darunter.