Ein schwerer Betrug (§ 147 StGB) liegt z. B. vor, wenn gefälschte Dokumente verwendet oder ein Schaden von über €  5.000,– verursacht wird. Bei einem Schaden über €  300.000,– drohen bis zu 10 Jahre Haft. Ein Betrug ist gewerbsmäßig, wenn er wiederholt mit Gewinnabsicht begangen wird – schon ab € 400 monatlich.