Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen.
Nach § 80 StPO darf ein Security eine Person anhalten, wenn diese eine strafbare Handlung begeht oder gerade begangen hat. Die Mittel müssen verhältnismäßig sein, schwere Körperverletzungen sind niemals gerechtfertigt. Auch aufgrund des Selbsthilferechts (ABGB) darf ein Security jemanden mit maßvoller körperlicher Gewalt aus einem Lokal oder einer Veranstaltung weisen, wenn dieser gegen die Hausordnung verstößt oder eine Sachbeschädigung begeht.


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