Private Sicherheitsdienste haben keine Sonderbefugnisse, sondern nur jene Rechte, die jeder Privatperson zustehen. Es gibt in Österreich kein eigenes Sicherheitsdienstgesetz. Security-Mitarbeiter dürfen daher nur im Rahmen der StPO, des StGB und des ABGB handeln – etwa Personen anhalten (§ 80 StPO), sich in Notwehr verteidigen (§ 3 StGB) oder im Rahmen der Selbsthilfe (§§ 19, 344 ABGB) jemanden aus einem Lokal verweisen.