Ja. Auch wenn ein Geschäftsführer Aufgaben an Mitarbeiter, Prokuristen oder externe Berater delegiert, bleibt er grundsätzlich verantwortlich. Eine Delegation befreit nur dann von der strafrechtlichen Verantwortung, wenn sie sorgfältig organisiert ist: Es müssen klare Zuständigkeiten bestehen, die beauftragte Person muss qualifiziert und zuverlässig sein und es müssen Kontrollmechanismen eingerichtet werden. Unterlässt der Geschäftsführer die notwendige Überwachung, kann ihm Organisationsverschulden vorgeworfen werden.


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