Ruhe bewahren und keine unüberlegten Aussagen machen. Geschäftsführer sind nicht verpflichtet, gegenüber Polizei oder Finanzbehörden Angaben zu machen. Sie haben das Recht zu schweigen und einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht beizuziehen. Besonders gefährlich sind informelle Gespräche mit Ermittlungsbehörden – jedes Wort wird protokolliert und kann später gegen Sie verwendet werden. Tipp: Nichts unterschreiben, keine spontanen Erklärungen abgeben und sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


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