ZACKZACK: Von Mitläufern und einem Schwein mit Wehrmachtshelm

Erfolg im Verbotsgesetz: Bewährungsstrafe für Studenten nach Chat-Anklage
In einem brisanten Geschworenenprozess am Landesgericht Wien stand ein 21-jähriger Student wegen des Vorwurfs der nationalsozialistischen Wiederbetätigung und Verhetzung vor Gericht. Er hatte in einer großen WhatsApp-Gruppe für Studierende zahlreiche Sticker und Bilder mit NS-Bezug geteilt. Aufgrund der strengen Bestimmungen des § 3g Verbotsgesetz drohte dem bisher unbescholtenen jungen Mann eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.
Die Herausforderung für die Verteidigung lag in der massiven Anzahl der inkriminierten Bilder, die den Holocaust verharmlosten. Als erfahrener Strafverteidiger plädierte Mag. Sascha Flatz jedoch für Weitblick und Augenmaß. Wir konnten dem Gericht und den Geschworenen vermitteln, dass es sich bei den Handlungen des jungen Mannes nicht um eine tief sitzende rechte Ideologie handelte, sondern um eine fatale, jugendliche Dummheit und den Wunsch nach Provokation sowie Zugehörigkeit in einem digitalen Umfeld.
Dank dieser fundierten Strategie im Strafrecht gelang es uns als Anwalt, eine unbedingte Haftstrafe abzuwenden. Trotz des Schuldspruchs wurde ein mildes Urteil von 18 Monaten gefällt, die dem Mandanten zudem vollständig bedingt nachgesehen wurden. Damit bleibt dem Studenten der Gang ins Gefängnis erspart und er erhält eine zweite Chance für seinen weiteren Lebensweg. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dieser Fall verdeutlicht, wie eine kompetente Verteidigung selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen im Bereich des Verbotsgesetzes die berufliche und persönliche Zukunft eines jungen Menschen sichern kann.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „zackzack.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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