Verteidigung bei Körperverletzung

Körperverletzung in Österreich (§ 83 StGB) – Strafbarkeit bei Verletzung oder Gesundheitsschädigung

Kurz zusammengefasst

Fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn eine Person durch Unachtsamkeit oder Sorgfaltsverletzung einen anderen verletzt – ohne dies bewusst zu wollen. Typische Fälle entstehen etwa im Straßenverkehr oder im Alltag. Auch wenn kein Vorsatz vorliegt, drohen strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Entscheidend ist vor allem der Grad der Fahrlässigkeit und die Schwere der Folgen. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Risiken zu minimieren und den bestmöglichen Ausgang im Verfahren zu erreichen.

Ihnen wird eine Körperverletzung oder eine fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt?

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung als Strafverteidiger in Wien, bin ich Experte im Strafrecht und kann Sie als Ihr Strafverteidiger nach einer Körperverletzung vor der Polizei und Gericht bestmöglichst verteidigen. Im Folgenden möchte ich Ihnen eine kurze Übersicht über häufig vorkommende Körperverletzungsdelikte im Strafrecht geben. Wann eine Körperverletzung unter Notwehr fallen kann und damit straffrei bleibt oder wie Sie sich im Rahmen der Notwehr verteidigen können, lesen Sie hier. Welche Verletzungen eine leichte oder schwere Körperverletzung darstellen finden Sie hier. Welche Rechtsmittel Ihnen zur Verfügung stehen, sofern vom Gericht Untersuchungshaft verhängt wurde, finden Sie hier.

Was gilt im Strafrecht als Körperverletzung?

Im Strafrecht gilt als Körperverletzung grundsätzlich eine Gesundheitsschädigung oder Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit.

Strafrechtlich relevante Körperverletzungen sind zB Blutergüsse, Schnitte, Prellungen oder Knochenbrüche. Als unerhebliche Beeinträchtigung, die noch keine Verletzung am Körper begründet, kann neben einer bloßen Hautrötung durchaus ein leichtes, kurzes Nasenbluten oder eine linsengroße Hautabschürfung am Daumen angesehen werden.

§ 83 StGB Körperverletzung

Strafrahmen und Bedeutung von § 83 StGB „Körperverletzung“?
Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

Wer eine Körperverletzung an einer Person, die mit der Kontrolle der Einhaltung der Beförderungsbedingungen oder der Lenkung eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt betraut ist, während oder wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

§ 84 StGB Schwere Körperverletzung

Mögliche Strafe bei § 84 StGB „schwere Körperverletzung“?
Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht.

Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (Körperverletzungen) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.

Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung des anderen herbeiführt.

Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung begeht auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist, oder mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder unter Zufügung besonderer Qualen.

Wann genau eine leichte oder schwere Körperverletzung vorliegt, finden Sie hier

§ 85 StGB Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen

Bedeutung von § 85 StGB „Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen“?
Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig für immer oder für lange Zeit den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit oder eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung oder ein schweres Leiden, Siechtum oder Berufsunfähigkeit des Geschädigten, herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Dauerfolge beim Verletzten herbeiführt.

Kontakt – Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Diskretion. Als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht Wien und Verteidiger in Strafsachen sind wir für Sie erreichbar.
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Mag. Sascha Flatz, Strafverteidiger Wien.

§ 86 StGB Körperverletzung mit tödlichem Ausgang

Wie hoch ist die Strafe bei einem Delikt nach § 86 StGB „Körperverletzung mit tödlichem Ausgang“?
Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig dessen Tod herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch fahrlässig dessen Tod herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

§ 87 StGB Absichtliche schwere Körperverletzung

§ 87 StGB „Absichtliche schwere Körperverletzung“ – möglicher Strafrahmen?
Wer einem anderen eine schwere Körperverletzung absichtlich zufügt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Zieht die Tat eine schwere Dauerfolge nach sich, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

§ 88 StGB Fahrlässige Körperverletzung

Höhe der Strafe bei Vergehen nach § 88 StGB „Fahrlässige Körperverletzung“?
Wer fahrlässig einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

Handelt der Täter nicht grob fahrlässig und die verletzte Person mit dem Täter verwandt oder verschwägert und ist aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit einer anderen Person von mehr als vierzehntägiger Dauer erfolgt oder der Täter ein Angehöriger eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes und ist die Körperverletzung in Ausübung seines Berufes zugefügt worden, so ist der Täter nicht zu bestrafen.

Wer grob fahrlässig oder in einem Rauschzustand (§ 81 Abs 2 StGB), einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Hat die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Wurde die Tat grob Fahrlässig begangen und hat sie eine schwere Körperverletzung zur Folge, ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat sie jedoch eine schwere Körperverletzung einer größeren Zahl von Menschen zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

§ 91 StGB Raufhandel

Strafausmaß bei Delikten nach § 91 StGB „Raufhandel“?
Wer an einer Schlägerei tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Schlägerei eine schwere Körperverletzung eines anderen verursacht, wenn sie aber den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Wer an einem Angriff mehrerer tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn der Angriff eine Körperverletzung eines anderen verursacht, wenn er aber eine schwere Körperverletzung eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, wenn er den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Wer an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer in einem Sicherheitsbereich bei einer Sportgroßveranstaltung tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Der Täter, dem aus der Teilnahme kein Vorwurf gemacht werden kann, ist nicht zu bestrafen.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

In welchen Situationen kommt es häufig dazu?2026-04-02T14:38:38+02:00

Typische Fälle sind Verkehrsunfälle oder alltägliche Situationen, in denen jemand durch Unachtsamkeit einen anderen verletzt.

Kann fahrlässige Körperverletzung auch straffrei bleiben?2026-04-02T14:38:27+02:00

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei geringer Schuld und kurzer Beeinträchtigung – kann von einer Bestrafung abgesehen werden.

Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor?2026-04-02T14:38:13+02:00

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand besonders sorgfaltswidrig handelt und ein Schaden vorhersehbar gewesen wäre.

Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung?2026-04-02T14:38:03+02:00

Je nach Fall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, bei grober Fahrlässigkeit auch deutlich höhere Strafen.

Was ist fahrlässige Körperverletzung?2026-04-02T14:37:54+02:00

Von fahrlässiger Körperverletzung spricht man, wenn jemand eine andere Person verletzt, ohne dies absichtlich zu tun, sondern durch mangelnde Sorgfalt oder Unachtsamkeit.

Rechtsgrundlagen Körperverletzung

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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