STANDARD: Wiederbetätigungsprozess: Die „Witzigkeit“ der „patriotischen Kreise“
Strafrecht-Erfolg: Bewährungsstrafe trotz Anklage nach § 3g Verbotsgesetz erzielt
In einem politisch und juristisch hochsensiblen Geschworenenprozess vor dem Landesgericht Wien vertrat unsere Kanzlei einen 45-Jährigen, dem wiederholte NS-Wiederbetätigung vorgeworfen wurde. Aufgrund der Art der Vorwürfe – das Versenden dutzender inkriminierter Nachrichten und der Besitz von NS-Devotionalien – stand eine Verurteilung nach § 3g Verbotsgesetz im Raum, die eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorsieht.
Die Herausforderung in diesem Verfahren war besonders groß, da der Mandant bereits einschlägig vorbestraft war. Als erfahrener Strafverteidiger konzentrierte sich Mag. Sascha Flatz darauf, die subjektive Tatseite zu beleuchten und den Fokus von einer ideologischen Gesinnung auf eine (wenn auch rechtlich verpönte) fehlgeleitete humoristische Intention zu lenken. Wir kämpften konsequent darum, dem Gericht und den Geschworenen zu vermitteln, dass trotz der Schwere der Vorwürfe eine zweite Chance rechtlich vertretbar ist.
Durch diese fundierte Verteidigungsstrategie im Strafrecht gelang uns ein bemerkenswerter Erfolg: Trotz der Vorstrafe und der Vielzahl an Delikten konnte das Gericht davon überzeugt werden, es bei einer Zusatzstrafe von 14 Monaten bedingt zu belassen. Damit wurde eine tatsächliche Gefängnisstrafe abgewendet und der Mandant erhielt eine Bewährungsstrafe. Dieser Fall unterstreicht, dass selbst bei einer drohenden Mindeststrafe durch das Verbotsgesetz die Expertise von einem spezialisierten Anwalt entscheidend ist, um die persönliche Freiheit des Beschuldigten zu sichern.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „derstandard.at„.



