STANDARD: Prozess um betrügerische Schlüsseldienste und lange Rohre
Strafrecht-Erfolg bei Schlüsseldienst-Prozess: Freispruch und milde Strafe erzielt
In einem umfangreichen Verfahren vor dem Wiener Schöffengericht vertrat unsere Kanzlei zwei 23-jährige Männer, denen gewerbsmäßiger schwerer Betrug gemäß § 148 StGB vorgeworfen wurde. Da dem Erstangeklagten rund 50 Fälle von überteuerten Schlüsseldienst-Leistungen zur Last gelegt wurden, drohte ein massiver Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Als erfahrener Strafverteidiger verfolgte Mag. Sascha Flatz für beide Mandanten eine differenzierte und erfolgreiche Strategie. Für den Zweitangeklagten konnten wir dem Gericht darlegen, dass dieser sich lediglich in einer Anlernphase befand und keine Kenntnis von der unzulässigen Preisgestaltung hatte. Dies führte zu einem vollen Freispruch.
Beim Erstangeklagten erreichten wir durch ein strategisch platziertes Geständnis und die Aufklärung der Hintergründe (Druck durch Dritte) ein außergewöhnlich mildes Ergebnis: Trotz der Vielzahl an Delikten und der hohen Schadenssummen wurde er zu lediglich 24 Monaten Haft verurteilt, wovon nur 8 Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Da die bereits verbüßte Untersuchungshaft angerechnet wird, konnte die Zeit im Vollzug auf ein Minimum reduziert werden. Dieses Ergebnis im Strafrecht zeigt erneut, wie ein spezialisierter Anwalt durch juristisches Fingerspitzengefühl selbst bei schwieriger Beweislage das bestmögliche Resultat für seine Mandanten erwirkt. Das Urteil für den Erstangeklagten ist bereits rechtskräftig.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „derstandard.at„.



