STANDARD: Prozess gegen paranoiden Kokainisten, der neben der Skorpion schlief
Haftstrafe statt Höchstmaß: Verteidigungserfolg trotz schwieriger Ausgangslage
In einem brisanten Strafverfahren vor dem Wiener Landesgericht konnte der Strafverteidiger Mag. Sascha Flatz für seinen 53-jährigen Mandanten ein Urteil erwirken, das deutlich unter der gesetzlichen Höchststrafe von fünf Jahren, wegen Suchtgifthandel gemäß § 28a SMG blieb. Dem Angeklagten wurden neben dem Handel mit Kokain und Marihuana massive Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt, da bei einer Hausdurchsuchung eine scharfe Skorpion-Maschinenpistole samt Schalldämpfer sichergestellt worden war.
Der Rechtsanwalt für Strafrecht legte im Prozess dar, dass das Handeln des Mandanten untrennbar mit seiner schweren Suchterkrankung und einer damit einhergehenden paranoiden Symptomatik verknüpft war. Mag. Flatz konnte glaubhaft machen, dass die Bewaffnung einem subjektiven Schutzbedürfnis entsprang, nachdem der Mandant aufgrund politischer Äußerungen Drohungen erhalten hatte. Durch die Vorlage einer Bestätigung für einen Therapieplatz nach der Haft unterstrich die Verteidigung die notwendige Abkehr vom Rauschmittelkonsum.
Obwohl der Richter aufgrund von sieben einschlägigen Vorstrafen keinen Spielraum für eine bedingte Strafe sah, resultierte die engagierte Vertretung in einem rechtskräftigen Urteil von zwei Jahren unbedingter Haft. Angesichts der Schwere der Delikte und der Vorstrafenbelastung stellt dieses Maß einen Erfolg der Verteidigungsstrategie im Suchtmittelrecht dar, die den Fokus konsequent auf die Suchtproblematik und die Resozialisierungschancen lenkte.
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