STANDARD: Missbrauchsprozess um Cunnilingus mit Nachbarin auf der Donauinsel

Sieg im Sexualstrafrecht: Freispruch nach Anklage wegen § 205 StGB
In einem emotional belastenden Prozess vor dem Wiener Schöffengericht wurde ein 37-jähriger, unbescholtener Mandant des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person gemäß § 205 StGB beschuldigt. Ihm wurde vorgeworfen, seine Nachbarin in einem alkoholisierten Zustand auf der Donauinsel missbraucht zu haben. Bei einer drohenden Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren stand die gesamte Existenz des Beschuldigten auf dem Spiel.
Die Verteidigungsstrategie von Mag. Sascha Flatz zielte darauf ab, die massiven Widersprüche in der Aussage des mutmaßlichen Opfers lückenlos offenzulegen. Als erfahrener Strafverteidiger konnten wir dem Gericht darlegen, dass die Schilderungen der Frau, insbesondere im Hinblick auf ihre angebliche Wehrlosigkeit und den tatsächlichen Nachrichtenverlauf auf ihrem Mobiltelefon, nicht mit der Realität vereinbar waren. Es wurde deutlich, dass die Anschuldigungen erst erhoben wurden, nachdem der Ex-Freund die Beteiligten überraschend am Tatort angetroffen hatte.
Das Gericht folgte unserer Argumentation vollumfänglich und sprach den Mandanten frei. In der Urteilsbegründung fand der Richter klare Worte: Die Aussage der Belastungszeugin strotze vor Widersprüchen und entspreche nicht der Wahrheit. Dieser Erfolg im Strafrecht unterstreicht, wie eine akribische Verteidigung durch einen spezialisierten Anwalt unschuldige Männer vor den verheerenden Folgen einer Falschbeschuldigung schützen kann. Das Gericht regte zudem die Prüfung einer Verleumdungsklage gegen die Zeugin an, um die Rehabilitation des Mandanten vollständig abzuschließen.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „derstandard.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
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