PRESSE: Falsche Ärztin untergetaucht, falsche Assistentin bestraft
Strafrechtlicher Erfolg: Keine Haftstrafe im Prozess um „falsche Beauty-Ärzte“
In einem medial stark beachteten Verfahren vor dem Wiener Landesgericht wurde eine 22-jährige Mandantin wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs (§ 148 StGB) und schwerer Körperverletzung (§ 84 StGB) angeklagt. Da sie als vermeintliche Assistentin einer falschen Ärztin medizinische Eingriffe ohne Ausbildung vornahm, drohte ihr laut Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Die Staatsanwaltschaft warf der jungen Frau vor, Patientinnen durch unsachgemäße Injektionen entstellt und finanziell geschädigt zu haben. Als erfahrener Strafverteidiger setzte Mag. Sascha Flatz auf eine Verteidigungsstrategie, die die Naivität und das junge Alter der Mandantin sowie ihre umfassende Reue in den Vordergrund rückte. Noch im Gerichtssaal leisteten wir tätige Schadensgutmachung, um ein klares Signal für die Verantwortungsübernahme der Mandantin zu setzen.
Durch diese fundierte Argumentation im Strafrecht konnten wir ein außergewöhnlich mildes Urteil erwirken: Das Gericht verhängte eine Strafe von lediglich 15 Monaten, die der Mandantin vollständig bedingt nachgesehen wurde. Das bedeutet: Die Mandantin muss nicht ins Gefängnis. Angesichts der massiven Strafandrohung von fünf Jahren ist dieses Ergebnis als großer Erfolg für die Verteidigung zu werten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dieser Fall unterstreicht, wie ein spezialisierter Anwalt durch menschliches Fingerspitzengefühl und juristische Expertise selbst bei schwerer Beweislast die Freiheit seiner Mandanten sichern kann.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „diepresse.at„.



