NÖN: Mit Fußball und Geschlechtsverkehr als Hobby vor dem Richter
Mit Fußball und Geschlechtsverkehr als Hobby vor dem Richter
Erfolgreiche Verteidigung am LG Korneuburg: Haftstrafe abgewendet
In einem Verfahren vor dem Landesgericht Korneuburg konnte der Wiener Strafverteidiger Mag. Sascha Flatz ein hervorragendes Ergebnis für seinen 22-jährigen Mandanten erzielen. Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, von einer Zwölfjährigen via Social Media Nacktaufnahmen gefordert zu haben. Eine Anklage wegen Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial gemäß § 207a StGB ist meiner Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.
Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe gelang es dem Rechtsanwalt für Strafrecht, durch eine fundierte Argumentation die Tatumstände in ein entlastendes Licht zu rücken. Im Fokus der Verteidigungsstrategie standen die mangelnde kriminelle Energie sowie das die Jugendliche sich selbst älter machte und zuerst den Kontakt suchte. Ebenso die glaubhafte Einsicht des bislang unbescholtenen Angeklagten. Mag. Flatz konnte darlegen, dass eine unbedingte Haftstrafe in diesem Fall unverhältnismäßig wäre.
Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung: Statt der drohenden Gefängnisstrafe wurde der Angeklagte lediglich zu einer maßvollen Geldstrafe verurteilt, wovon die Hälfte bedingt nachgesehen wurde. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Erfolg dar, da unserem Mandanten eine Haftstrafe erspart blieb und er seine berufliche Zukunft zu wahren kann.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „noen.at„.



