MEINBEZIRK: Vermögensberater als Millionenbetrüger zu Haftstrafe verurteilt

Erfolg bei Millionenbetrug: Haftstrafe reduziert und Weg in den Hausarrest geebnet
In einem vielbeachteten Prozess vor dem Landesgericht Eisenstadt wurde ein Vermögensberater wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges gemäß §§ 147, 148 StGB angeklagt. Da die Schadenssumme die Grenze von einer Million Euro überschritt, sah das Gesetz einen massiven Strafrahmen und eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mandanten vor, über Jahre hinweg das Vertrauen von 18 Opfern missbraucht und Gelder für private Zwecke verwendet zu haben. Als erfahrener Strafverteidiger konzentrierte sich Mag. Sascha Flatz darauf, die persönlichen Hintergründe und die wirtschaftliche Notlage des Mandanten nach der Finanzkrise verständlich zu machen. Durch ein umfassendes Geständnis und eine aktive Mitwirkung an der Aufklärung konnten wesentliche Milderungsgründe im Sinne des Strafrechts geltend gemacht werden.
Trotz der enormen Schadenssumme gelang uns als Anwalt ein juristischer Erfolg: Das Gericht verhängte eine Strafe von 3 Jahren, wobei 2 Jahre bedingt nachgesehen wurden. Damit verbleibt lediglich ein Jahr unbedingte Haft. Besonders entscheidend: Für dieses verbleibende Jahr kann der Mandant einen elektronisch überwachten Hausarrest („Fußfessel“) beantragen, wodurch ihm der Gang ins Gefängnis erspart bleibt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dieser Fall beweist, dass selbst bei Millionenbeträgen eine strategische Verteidigung den Weg zurück in ein geregeltes Leben ermöglichen kann.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „meinbezirk.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
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