KRONE: Wien: Sportstudent filmte Kinder in Badkabinen

Strafrecht: Minimierung der Haftstrafe trotz schwerer Vorwürfe gemäß § 207a StGB
In einem hochsensiblen Verfahren vor dem Landesgericht Wien stand ein 28-jähriger Sportstudent wegen der Herstellung und des Besitzes von kinderpornografischem Material unter Anklage. Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen des Mandanten und der Schwere der Vorwürfe sah das Gesetz gemäß § 207a StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.
Die Verteidigungsstrategie konzentrierte sich konsequent auf die psychologische Aufarbeitung der Tat. Als Strafverteidiger konnte Mag. Sascha Flatz aufzeigen, dass der Mandant bereits eigeninitiativ eine Therapie begonnen hatte und eine umfassende Einsicht in seine Problematik zeigte. Diese proaktive Schadensbegrenzung im Bereich des Strafrechts war essenziell, um das Gericht von einer langjährigen, unbedingten Haftstrafe abzubringen.
Trotz der belastenden Beweislast und der einschlägigen Rückfallschuld gelang es uns als erfahrener Anwalt, ein außergewöhnlich mildes Urteil zu erwirken: Von der zweijährigen Freiheitsstrafe wurden lediglich drei Monate als unbedingter Teil festgesetzt. Damit konnte die Zeit im Vollzug auf ein Minimum reduziert werden. Dieser Erfolg verdeutlicht, dass selbst in rechtlich schwierigsten Situationen durch eine fundierte juristische und therapeutische Argumentation ein maßvolles Urteil erzielt werden kann.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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1010 Wien

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