KRONE: Terror-Prozess: 19 Monate Haft für IS-Prediger
Terror-Prozess in Wien: Verteidigung verhindert Höchststrafe nach § 278b StGB
In einem medial weltweit beachteten Strafverfahren am Landesgericht Wien stand ein 24-jähriger Mandant im Fokus der Ermittlungen rund um den Wiener Attentäter vom 02.11.2020. Ihm wurde vorgeworfen, den späteren Attentäter radikalisiert und eine „ideologische Führungsposition“ innerhalb einer terroristischen Vereinigung eingenommen zu haben. Aufgrund dieser schwerwiegenden Anklage gemäß § 278b StGB drohte dem Mandanten eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf Funde in einer St. Pöltner Wohnung, die als Radikalisierungszentrum galt. Als erfahrener Strafverteidiger hielt Mag. Sascha Flatz in einem intensiven Schlussplädoyer fest, dass trotz neun Bänden an Ermittlungsakten de facto keine Beweise für eine Radikalisierungstätigkeit oder die Führung einer „dschihadistischen Bibliothek“ vorlagen. Durch die Befragung von 18 Zeugen konnten wir die Vorwürfe der Anklage entscheidend entkräften.
Das Ergebnis dieser konsequenten Strategie im Strafrecht war ein außerordentlicher Erfolg: Das Gericht verhängte eine extrem milde Strafe von lediglich 19 Monaten Haft. Da die Untersuchungshaft voll angerechnet wurde, konnte der Mandant, trotz der massiven ursprünglichen Strafandrohung, das Gericht als freier Mann verlassen und sofort nach der Verhandlung nach Hause gehen. Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass ein spezialisierter Anwalt selbst bei höchstem öffentlichem Druck die Rechte des Beschuldigten wahren und ein unverhältnismäßiges Urteil abwenden kann.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.



