KRONE: Polizistin verurteilt – Illegale Abfragen getätigt: „Ich war so verliebt“
Strafverteidigung bei Amtsmissbrauch: Bedingte Haftstrafe für Polizeibeamtin
In einem medienwirksamen Prozess vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien vertrat Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz eine Polizeibeamtin, der Missbrauch der Amtsgewalt gemäß Paragraph 302 StGB vorgeworfen wurde. Die Beamtin hatte über einen längeren Zeitraum unberechtigte Abfragen in verschiedenen polizeilichen Registern, darunter das Waffen- und Verkehrsregister, getätigt. Die Ermittlungen ergaben, dass die Abfragen primär das private Umfeld ihrer damaligen Partnerin betrafen und kein dienstliches Interesse vorlag.
Verteidigungsstrategie bei Delikten gegen die Amtsgewalt
Die Verteidigung durch Mag. Sascha Flatz konzentrierte sich darauf, die menschlichen Hintergründe und die emotionale Ausnahmesituation der Mandantin hervorzuheben. In der Hauptverhandlung legten wir dar, dass die Handlungen aus tiefer persönlicher Sorge und einer Fehlreaktion innerhalb einer belastenden Beziehung resultierten. Durch ein umfassendes Geständnis und die Aufarbeitung der Motivlage konnte die subjektive Tatseite sowie die Unbescholtenheit der Beamtin maßgeblich zur Strafmilderung beigetragen werden.
Erhalt der beruflichen Existenz durch rechtliche Expertise
Trotz der Schwere des Vorwurfs konnte ein für die Mandantin existenziell wichtiges Ergebnis erzielt werden. Das Gericht verhängte bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren, eine bedingte Freiheitsstrafe von nur einem Jahr. Da dieses Strafausmaß unter der kritischen Grenze liegt, führt das Urteil nicht zum automatischen Verlust des Beamtenstatus. Dieser Fall zeigt, dass eine fundierte Strafverteidigung nicht nur die rechtliche Würdigung, sondern auch den Schutz der beruflichen Laufbahn des Mandanten fest im Blick behalten muss.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.



