KRONE: Pensionist rastet aus – Zeugen Jehovas mit Gewehr in die Flucht geschlagen
Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt der schweren Nötigung gemäß § 106 StGB beschuldigt, nachdem er zwei Zeugen Jehovas bedrohte, die bei ihm für Ihre Religion werben wollten. Unser Mandant fühlte sich bedroht, da bei ihm in der Vergangenheit bereits eingebrochen wurde und er diese Personen nicht zuordnen konnte. Daher forderte er sie mit einem Luftdruckgewähr auf, sein Grundstück sofort zu verlassen und drohte sie ansonsten zu erschießen.
Wir konnten durch unsere professionelle Verteidigung und einem Geständnis ein äußerst mildes Urteil erreichen. Bei einer Strafandrohung von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, erhielt unser Mandant nur eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen, somit € 3.060,00. Dieses milde Urteil scheint somit auch nicht im Strafregisterauszug unseres Mandanten auf. „
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.



