KRONE: Nicht genug gepflegt? Wienerin für den Tod von 85-Jähriger verurteilt

Erfolg im Strafrecht: Haftstrafe nach tragischem Pflegefall verhindert
In einem emotionalen Verfahren vor dem Landesgericht Wien vertrat unsere Kanzlei eine Frau, der nach dem Tod einer 85-jährigen Freundin das schwere Verbrechen des Quälens oder Vernachlässigens wehrloser Personen gemäß § 92 StGB zur Last gelegt wurde. Bei einer Strafandrohung von bis zu 10 Jahren Haft stand für die vierfache Mutter alles auf dem Spiel.
Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten vor, die Pflegebedürftige aus finanziellem Kalkül vernachlässigt zu haben. Als erfahrener Strafverteidiger konnten wir jedoch darlegen, dass kein vorsätzliches Quälen vorlag, sondern eine tragische Überforderung in einer psychischen Ausnahmesituation. Die Verstorbene hatte ärztliche Hilfe zeitlebens abgelehnt, was die Mandantin in einen schweren Gewissenskonflikt stürzte.
Durch eine konsequente Strategie im Strafrecht erreichten wir eine massive Umqualifizierung des Sachverhalts. Statt der drohenden langjährigen Haftstrafe wegen Vorsatz wurde die Mandantin lediglich wegen grob fahrlässiger Tötung gemäß § 81 StGB zu 10 Monaten bedingter Haft verurteilt. Dieser Fall zeigt, wie entscheidend die Wahl vom richtigen Anwalt ist, um existenzbedrohende Urteile abzuwenden und eine faire Beurteilung der individuellen Lebensumstände zu erwirken.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
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