KRONE: Handyshop-Betreiber – In Wien 321.000 Euro mit Reparaturbonus ergaunert
Erfolg im Wirtschaftsstrafrecht: Bedingte Haftstrafe nach Betrug mit Reparaturbonus
In einem vielbeachteten Prozess vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien vertrat Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz einen 28-jährigen Handyshop-Betreiber, dem gewerbsmäßig schwerer Betrug gemäß § 147 Abs 3 StGB zulasten der Europäischen Union vorgeworfen wurde. Dem Verfahren lag eine Schadenssumme von insgesamt 321.000 Euro zugrunde, die durch die missbräuchliche Beantragung von staatlichen Förderungen im Rahmen des Reparaturbonus erlangt wurde.
Verteidigungsstrategie bei Fördermissbrauch und mangelnder Kontrolle
Die Anklage der europäischen Staatsanwaltschaft stützte sich auf zahlreiche fiktive Rechnungen, die zur Deckung betrieblicher Mietschulden eingereicht wurden. Als spezialisierte Strafverteidiger in Wien kritisierten wir in der Hauptverhandlung insbesondere die mangelnden staatlichen Kontrollmechanismen bei der Einführung des Fördersystems, welche die Tatausführung erheblich begünstigt hatten. Wir konnten dem Gericht darlegen, dass unser Mandant aus einer massiven existenziellen Verzweiflung heraus handelte und die kriminelle Energie durch Systemlücken befeuert wurde.
Milde Bestrafung trotz hoher Schadenssumme
Durch ein umfassendes Geständnis und eine glaubhafte Entschuldigung konnte ein bemerkenswerter Erfolg erzielt werden. Trotz des hohen Schadens von über 300.000 Euro und einer Strafandrohung von bis zu 10 Jahren, wurde unser Mandant lediglich zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dieser Fall unterstreicht, wie entscheidend eine konsequente Verteidigung ist, um selbst bei gravierenden Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht ein unverhältnismäßiges Strafausmaß abzuwenden.
Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.



