KRONE: BLÖD GELAUFEN! BKA tätigt Falschgeld-Kauf, Postler stiehlt Paket

Milde Strafe nach Falschgeld-Bestellung im Darknet
In einem ungewöhnlichen Strafverfahren vor einem Wiener Schöffengericht konnte der Strafverteidiger Mag. Sascha Flatz ein zukunftsweisendes Urteil für einen 26-jährigen Mandanten erwirken. Dem jungen Mann wurde zur Last gelegt, im Darknet gefälschte Banknoten bestellt zu haben. Der Strafrahmen für das Inverkehrbringen von Falschgeld beträgt gemäß § 232 StGB ein bis zehn Jahre Freiheitstrafe und verdeutlicht, dass der Umgang mit Falschgeld kein Kavaliersdelikt darstellt.
Mag Sascha Flatz legte im Prozess dar, dass der bislang unbescholtene Mandant aus purer Neugier gehandelt hatte und die Blüten niemals in Umlauf bringen wollte. Besonders kurios: Während der Ermittlungen stellte sich heraus, dass sogar Testbestellungen des Bundeskriminalamts von einem Postmitarbeiter entwendet worden waren. Mag. Flatz betonte das reumütige Auftreten des Angeklagten und dessen feste Absicht, eine neue Arbeitsstelle anzutreten.
Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und verhängte die Mindeststrafe von einem Jahr bedingter Haft. Damit bleibt dem Mandanten der Vollzug einer Freiheitsstrafe erspart, wodurch er seinen beruflichen Werdegang ohne Unterbrechung fortsetzen kann. Dieser Erfolg unterstreicht die Wirksamkeit einer fundierten Verteidigungsstrategie durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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